mitgliedschaft
Wir freuen uns sehr, dass Sie unsere Vereinsarbeit durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen möchten.
Entscheiden Sie sich gern für die aus Ihrer Sicht richtige Form der Mitgliedschaft:
- Reguläre Mitgliedschaft: Anwesenheitsrecht an Mitgliederversammlungen oder Vereinsveranstaltungen, volles Stimmrecht und Rederecht auf Mitgliederversammlungen oder
- Fördermitgliedschaft: Anwesenheitsrecht an Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen, kein Stimmrecht und kein Rederecht auf Mitgliederversammlungen.
Wir haben jährliche Mindestbeiträge festgelegt:
- 70 EUR pro Person für reguläre oder Fördermitglieder,
- 50 EUR pro Person bei verheirateten Menschen, sofern beide Personen einzelnes und reguläres Mitglied werden,
- 25 EUR pro Person für Schüler:innen und Student:innen bzw. nicht-steuerpflichtige Personen und
- 100 EUR pro Institution/Firma.
Gemäß § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft und damit verbundene Rechte und Pflichten) unserer Satzung gibt es für die Mitgliedschaft ein Regelwerk:
- Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden, welche die Vereinsziele unterstützen. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich (postalisch oder vorzugsweise per Mail) zu stellen,
- Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind die Bekanntgabe einer gültigen eMail-Adresse und die technische Möglichkeit, an virtuellen Mitgliederversammlungen teilnehmen zu können,
- Ehrenamtliche Wegbegleiter:innen müssen vor Beginn der Wegbegleitung Mitglied unseres Vereins geworden sein,
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Mitteilung der Ablehnung an den/die Antragssteller:in die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden. Die Anrufung erfolgt schriftlich an den Vorstand und
- durch besondere Errungenschaften kann jede natürliche Person von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied gewählt werden. Die Ehrung einer Person wird von einem Mitglied des Vorstands empfohlen.